Aus- und Weiterbildung


Förderprogramm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" - IWiN


Ausgangslage

Weil kleine und mittelständische Betriebe - oft ungewollt - auf eine gezielte Qualifizierung ihrer Beschäftigten verzichten, fördert das Land Niedersachsen Weiterbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, kleine und mittlere Betriebe bei der Bewältigung des strukturellen Wandels zu unterstützen. Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt.

Erfreulicherweise stellen die EU und das Land Niedersachsen erneut mehr als 20 Millionen Euro für die neue Förderperiode von 2010 bis 2013 für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Selbständigen in Klein- und mittelständischen Betrieben zur Verfügung.

Konkrete Hilfe und Förderung

Für die Beratung und Antragsbearbeitung sind Regionale Anlaufstellen (RAS) für die individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) eingerichtet worden. Dort werden Betriebe bei der Ermittlung ihres Qualifizierungsbedarfs unterstützt und von bürokratischen Hürden bei der Nutzung von EU-Zuschüssen entlastet. Gemeinsam mit dem Betrieb wird ein abgestimmtes Maßnahmepaket zur gezielten Qualifizierung der Beschäftigten zugeschnitten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten sowie von Inhabern und Inhaberinnen von Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Weiterbildung muss sich auf

Maßnahmen, die ausschließlich der Vermittlung von Grundkenntnissen dienen, sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den reinen Weiterbildungskosten (d.h., ohne Fahrt-, Verpflegungs- bzw. Übernachtungskosten) bis zu einer Höhe von 20,00 EUR pro Stunde und Teilnehmer. Die jährliche Förderung ist auf 4.000 Euro pro Betrieb und Jahr beschränkt.

Der Eigenbeitrag des Unternehmens besteht aus den Freistellungskosten (Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Zeit der Freistellung zur Teilnahme an der Weiterbildung) und der Zahlung eines Direktbeitrags von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Alternativ kann der Betrieb auf das Nachweisen von Freistellungskosten zu verzichten und die Kofinanzierung ausschließlich über den Direktbeitrag leisten.

Über die Höhe des Förderbetrags entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.

Der Förderbetrag wird nach Ablauf der Weiterbildung von der Regionalen Anlaufstelle (RAS) an das Unternehmen gezahlt.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Zuschüsse können nur Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen gewährt werden, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission gelten. Ein wichtiges Kriterium hierfür ist die Zahl der Beschäftigten: Kleine und mittlere Unternehmen sind Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Kleinunternehmen haben außer Betriebsinhaber/Betriebsinhaberin weniger als 50 Beschäftigte.

Wie wird der Antrag auf Förderung gestellt?

Zur Antragstellung und Beratung wendet sich der einzelne Betrieb an die in seiner Region zuständige Regionale Anlaufstelle (RAS) - für Betriebe in den Landkreisen Hildesheim, Holzminden, Northeim Osterode und Göttingen ist dies die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Dort stellt der Betrieb für eine ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme vor der Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter den Förderantrag.

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie unter www.iwin-niedersachsen.de


Regionale Anlaufstelle (RAS) und Ansprechpartnerinnen:

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Regionale Anlaufstelle für IWiN
Kruppstr. 18
31135 Hildesheim

Jana Heeg: Tel.: 05121 162 - 318
Daniela Riedel: Tel.: 05121 / 162 - 300
Fax: 05121 / 5 76 59
E-Mail:  bbz-info@hwk-hildesheim.de




 
 
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