<
3 / 12
>

 
03.08.2020

Ausbildungsprämie

Gute Nachricht für Ausbildungsbetriebe. Bund und Land wollen sie mit Förderprogrammen unterstützen.
 
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Für das Programm stehen 500 Mio. € zur Verfügung, 150 Mio. € im Jahr 2020 und 350 Mio. € im Jahr 2021. Die Fördermaßnahmen des Bundes richten sich an Betriebe, die trotz coronabedingter Umsatzeinbußen weiter oder sogar verstärkt ausbilden.

Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Die Förderung umfasst zunächst vier Förderbereiche. Dabei sollen die von der Corona-Krise besonders betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern, die ausbilden, unterstützt werden mit einer
  • Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre in Höhe von 2.000 €  für jede neu begonnene Berufsausbildung.
  • Ausbildungsprämie Plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren in Höhe von 3.000 €  für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung.
  • Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto) bei einem Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb.
  • Übernahmeprämie, wenn Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Betrieben übernommen werden, in Höhe von 3.000 €  für jeden Ausbildungsvertrag, der im Zeitraum August bis Dezember 2020 abgeschlossen wird.

Bei der Beantragung der Ausbildungsprämie und der Ausbildungsprämie Plus ist eine Bescheinigung erforderlich über die Zahl der Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre. Zuständig für die Erteilung dieser Bescheinigung sind die Kammern, bei der/denen die Ausbildungsverträge der vergangenen Jahre eingetragen wurden. Die Betroffenheit durch die Corona-Pandemie liegt vor, wenn der Betrieb in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens ein Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach dem April 2019 gegründet worden sind, werden die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen.

Pro Ausbildung wird nur eine Prämie gezahlt. Die einzelnen Maßnahmen sind weder kumulierbar noch kombinierbar mit anderen Bundes- und Landesprogrammen zur Sicherung von Ausbildungsplätzen.

Die entsprechenden Antragsformulare und Ausfüllhinweise sind ab dem 3. August 2020 unter  https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen  Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" verfügbar.


Niedersächsisches Landesprogramm zur Förderung der Ausbildung

Die Landesregierung stellt 18 Mio. € unter anderem für folgende Unterstützungsmaßnahmen zugunsten unserer Betriebe zur Verfügung. Niedersachsen verzichtet dabei auf die hohen Anforderungen der Ausbildungsplatzprämie des Bundes, die einen erheblichen Teil der Betriebe vom Bezug der Prämie ausschließt.

Die Eckpunkte der Förderung für die Betriebe sind:
  • Ausbildungsverträge verlängern weil die Gesellenprüfung pandemiebedingt verschoben wurde und nicht innerhalb der regulären Ausbildungsdauer abgelegt werden kann oder weil die Prüfungsteilnehmenden durch die Prüfung fallen, erhalten für Ihr Engagement eine Prämie i.H.v. 500 €.
  • Ausbildungsverträge zusätzlich abschließen zur Unterstützung von Betrieben, die nicht im Sinne der Bundesförderung in erheblichem Umfang von der Covid-19-Krise betroffen sind, mit einer betrieblichen Einmalzahlung von 1.000 €.
  • Ausbildungskosten senken durch eine kurzfriste Erhöhung des Landesanteils bei den überbetrieblichen Lehrgangskosten.

Die Förderungen können von Ausbildungsbetrieben in Anspruch genommen werden, die ihre Ausbildungsstätte in Niedersachsen haben bzw. von Auszubildenden, die in Niedersachsen wohnen und ihre Ausbildung in Niedersachsen absolvieren. Die Probezeit muss durchlaufen worden sein.

Die genaue Ausgestaltung der Fördervoraussetzungen für die Landesprämie wird voraussichtlich erst im Verlaufe des September feststehen.