Kreishandwerkerschaft


Handwerksstatistik


Betriebsbestand der Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld am 31.12. des Jahres
Eintragungen in der Handwerksrolle
gemäß
2022 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Anlage A  Handwerksordnung
(zulassungspflichtige Gewerke)
1894 1974 1689 1699 1737 1764 1813 1840 1870 1912 1941
Anlage B 1 Handwerksordnung
(zulassungsfreie Gewerke)
617 379 615 562 532 510 507 517 512 503 479
Anlage B 2 Handwerksordnung
(handwerksähnliche Gewerke)
203 424 439 441 434 407 407 407 397 408 401
Eintragungen insgesamt 2714 2777 2743 2702 2703 2681 2727 2764 2779 2823 2821



Änderung der Handwerksordnung:
Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken

Am 14. Februar 2020 ist das „Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO)“ in Kraft getreten. Damit gilt für 12 Gewerke, die nach der Novellierung der Handwerksordnung 2004 als "zulassungsfrei" galten und ohne Handwerksmeister ausgeübt werden konnten, nun wieder eine Meisterpflicht.

Mit dieser Änderung der Handwerksordnung sind die folgenden Berufe von Anlage B1 in Anlage A der Handwerksordnung – also in das Verzeichnis der Gewerbe, die nur als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können – überführt worden:
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller


Änderung der Handwerksordnung:
Zuwachs 2004 vor allem in den zulassungsfreien Handwerksberufen

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Novellierung der Handwerksordnung ist in den Statistiken für das Bundesgebiet, das Land Niedersachsen und den Bezirk der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen eine Gründungswelle insbesondere in den zulassungsfreien Handwerksberufen festzustellen.

Die Gesamtzahl der Handwerksbetriebe stieg vom 30.12.2003 bis zum 31.12.2004 bundesweit um 4,8% (40.712 Betriebe) und damit von 846.588 auf 887.300 Betriebe.

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen meldet im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von 3,1% (230 Betriebe) von 7.465 auf 7.695 Betriebe.

Der Zuwachs resultiert bundes- wie landesweit als auch regional vor allem aus der starken Zunahme von Betrieben in den 53 "zulassungsfreien" Handwerken (Anlage B1-Gewerken), in denen also der Meisterbrief nicht mehr obligatorische Voraussetzung ist, um sich selbständig zu machen. Hier waren Ende 2004 bundesweit 36,9% und damit 27.628 Betriebe mehr registriert.
(Niedersachsen: +42,4% / +2.202 Betriebe) (Handwerkskammer: +31,4% / +286 Betriebe)
Damit ist der Betriebsbestand in den "zulassungsfreien" Handwerken im Bundesgebiet Ende 2004 auf 102.568 Betriebe gestiegen.

Besonders stark war der Zuwachs in den "zulassungsfreien" Gewerken
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (Bund: +106,0% / +13.144 Betriebe) (Niedersachsen: +118,0% / +1.125 Betriebe) (Handwerkskammer: +113 Betriebe),
Gebäudereiniger (Bund: +91,2% / +6.269 Betriebe) (Niedersachsen: +87% / +452 Betriebe) (Handwerkskammer: +45 Betriebe),
Parkettleger (Bund: +65,1% +1.153 Betriebe) (Niedersachsen: +107 Betriebe),
Estrichleger (Bund: +56,4% / +945 Betriebe) (Niedersachsen: +87 Betriebe),
Raumausstatter (Bund: +26,9% / +2.352 Betriebe) (Niedersachsen: +40,0% / +352 Betriebe) (Handwerkskammer: +37 Betriebe),
Fotografen (Bund: +24,7% / +1.065 Betriebe) (Niedersachsen: +34,0% / +151 Betriebe),
Rolladen- und Jalousiebauer (Bund: +22,6% / +410 Betriebe) sowie
Damen- und Herrenschneider (Bund: +21,3% / +1.032 Betriebe) (Niedersachsen: +106 Betriebe).

In den 41 "zulassungspflichtigen" Handwerken (Anlage A-Gewerken) hat sich der Betriebsbestand im Bundesgebiet bis zum 31.12.2004 um 1,3% (7.547 Betriebe) von 587.762 auf 591.268 Betriebe erhöht. Dieser Anstieg ist bemerkenswert, da im Zeitraum 2000 bis 2003 noch eine Abnahme der Betriebszahlen registriert wurde. Das Wachstum ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die überwiegende Zahl neuer Selbständiger aufgrund der mit der Novellierung der Handwerksordnung eingeführten Altgesellenregelung in die Handwerksrolle eingetragen wurde. Der Betriebsanstieg in den "zulassungspflichtigen" Handwerken konzentriert sich auf wenige Berufe der Bau- und der Ausbauhandwerke (Installateur und Heizungsbauer, Maurer und Betonbauer, Maler und Lackierer, Elektrotechniker, Zimmerer, Dachdecker) sowie auf die Friseure, die den stärksten Zuwachs (+2.251 Betriebe) verbucht haben.

Bei den handwerksähnlichen Gewerbebetrieben (Anlage B2-Gewerken) wurde ebenfalls ein Zuwachs der Betriebszahlen um 2,9% (5.330 Betriebe) von 183.886 auf 189.216 Betriebe im Bundesgebiet verzeichnet.

Unbedeutend ist die Nachfrage nach der Eintragung einfacher Tätigkeiten geblieben. Bundesweit lagen bis zum 31.12.2004 nur 207 Eintragungen vor, die sich auf die Gewerke Maler und Lackierer, Metallbauer, Informationstechniker und Kfz-Techniker konzentrierten.