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14.12.2010

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte beginnt 2011

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Hierauf hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hingewiesen.
 
Hintergrund dafür ist die Entscheidung des Gesetzgebers, das Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2012 auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Dazu wechselt ab 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale von den Meldebehörden zur Finanzverwaltung. Die auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte enthaltenen Angaben werden dann durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt, die in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber nach vorheriger Registrierung im ElsterOnline-Portal unter http://www.elsteronline.de bereitgestellt werden.

Zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte hat das Bundesministerium der Finanzen ein Informationschreiben und eine Broschüre zur Verfügung gestellt.