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02.07.2012

Basiszinssatz nach § 247 BGB bleibt ab 01.07.2012 bei 0,12%

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Juli 2012 auf 0,12% (zuvor ebenfalls 0,12%) bekannt gegeben.
 
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.

Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 0,12 % + 5,00% bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 0,12% + 8,00%.