<
14 / 20
>

 
18.06.2006

Internet-Umfrage zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC's und Handys

Seit Jahresanfang sind Unternehmen zur elektronischen Übermittlung von Sozialversicherungsdaten verpflichtet und dazu müssen sie über internetfähige Rechner verfügen. Nun sollen ab 01. Januar 2007 nach dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag für "neuartige Empfangsgeräte" wie internetfähige PC's, Laptops oder UMTS-Handys Rundfunkgebühren fällig werden.
 
Unternehmen können sich von dieser Gebühr nur freistellen lassen, wenn sie bereits für ein Radio oder Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da dies bei vielen Unternehmen aber nicht der Fall sein dürfte, müssten sie dann eine GEZ-Gebühr bis zu 204,36 EUR jährlich pro Betriebsstätte zahlen. Um die Argumente gegen diese absurde Neuregelung stützen zu können, haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wie auch die IHK'n Internet-Umfragen durchgeführt. Hier geht es zum ZDH-Umfragebericht.