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Beteiligungsverfahren bei der Bauleitplanung


Städte und Gemeinden legen in Flächennutzungsplänen fest, welche Fläche wie genutzt werden soll, etwa fürs Wohnen, Arbeiten, für Erholung oder Verkehr. In Bebauungsplänen bestimmen die Kommunen für räumlich begrenzte Gebiete rechtsverbindlich, was und wie gebaut werden darf. Bebauungspläne können auch für schon bebaute Gebiete aufgestellt oder geändert werden, wobei für bereits errichtete Gebäude Bestandsschutz besteht.

Die Kreishandwerkerschaft erhält als Vertreterin der örtlichen Handwerkswirtschaft die Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden im Landkreis Hildesheim zugeleitet mit der Möglichkeit, in Bezug auf etwaige Konflikte, Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dieser Information über laufende Beteiligungsverfahren unterstützt die Kreishandwerkerschaft Unternehmen, ihre Eigentums- und Nutzungsinteressen selbst mit eigenen unternehmensbezogenen Stellungnahmen stärker wahrnehmen zu können.

Zu den nachstehenden Bauleitplanungen können betroffene Unternehmen innerhalb der angegebenen Fristen Wünsche, Anregungen und Bedenken bei der Kreishandwerkerschaft vortragen.


Stadt Bad Salzdetfurth
Bebauungsplan Nr. 78 "Freizeitgärten Auf dem Bruche", Ortsteil Bodenburg
Planungsunterlagen im Internet unter https://www.bad-salzdetfurth.de/Wirtschaft/Bauleitplanung/Bebauungspläne/ einsehbar.
Öffentlich ausgelegt vom 24.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
Anregungen bis zum 20.04.2023


Stadt Elze
Bebauungsplan Nr. 13 "Nördlich der Seikenbornstraße", Ortsteil Mehle
Planungsunterlagen im Internet unter https://www.elze.de/Bauen-Gewerbe/Bauen/Bauleitplanung/ einsehbar.
Öffentlich ausgelegt vom 29.03.2023 bis einschließlich 30.04.2023
Anregungen bis zum 27.04.2023


Stadt Bockenem
Bebauungsplan Nr. 01-26 "Ulmenweg III", Stadtteil Bockenem
Planungsunterlagen im Internet unter http://www.bockenem.de/bockenem/bekanntmachungen.html einsehbar.
Öffentlich ausgelegt vom 13.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023         
Anregungen bis zum 12.05.2023


Stadt Elze
8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 "Mühlenfeld"
Planungsunterlagen im Internet unter https://www.elze.de/Bauen-Gewerbe/Bauen/Bauleitplanung/ einsehbar.
Öffentlich ausgelegt vom 12.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023
Anregungen bis zum 07.06.2023