Verbraucherinformation


Sachverständige


Zu den Aufgaben der Handwerkskammern gehört es, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen.

Die Sachverständigenvorschriften der Handwerkskammern setzen hohe fachliche und persönliche Anforderungen an die Übernahme und Ausübung des Sachverständigenamtes. Die Verpflichtung zur objektiven und neutralen Gutachtenerstattung wird mit der Vereidigung bekräftigt.

Das Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen enthält die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Kammerbezirk (Landkreise Hildesheim, Holzminden, Osterode, Northeim und Göttingen). Die Datenbank kann über www.hwk-hildesheim.de und dann über den Menüpunkt "Sachverständige" eingesehen werden.

Sollten Sie bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen keinen geeigneten Sachverständigen finden, hilft Ihnen das bundesweite Sachverständigenverzeichnis weiter. Insgesamt sind von den Handwerkskammern im Bundesgebiet etwa 6.000 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Hier gelangen Sie zur Sachverständigendatenbank des Handwerks

Tipp: Die Erstattung von Gutachten ist honorarpflichtig. Vor der Beauftragung eines Sachverständigen sollten deshalb mit ihm die Kosten seiner Tätigkeit geklärt werden.

Der Sachverständige beantwortet nur Sachfragen. Die Beantwortung von Rechtsfragen obliegt ausschließlich Juristen. Häufig sind Fachfragen mit Rechtsfragen eng verbunden. Unter Umständen erübrigt sich ein Gutachten, wenn zuvor die Rechtsfragen geklärt sind.