Aus- und Weiterbildung


Anerkennung von Berufsqualifikationen


Am 01. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten. Hierdurch erhalten alle Personen, die im Ausland eine berufliche Qualifikation erworben haben, einen Rechtsanspruch, diese Qualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss überprüfen zu lassen.

Für handwerkliche Qualifikationen führen die Handwerkskammern die Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren durch. Dabei ist jede Handwerkskammer in der Regel zuständig für die Personen, die in ihrem Kammerbezirk wohnen oder arbeiten möchten.

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung wird die im Ausland erworbene Qualifikation mit einer deutschen Referenzqualifikation verglichen. Der Vergleich erfolgt anhand von schriftlichen Unterlagen, wobei auch nachgewiesene Berufserfahrungen berücksichtigt werden. Ist eine abschließende Bewertung noch nicht möglich oder liegen keine ausreichenden Unterlagen vor, kann die Qualifikation auch durch andere Methoden wie z.B. Arbeitsproben oder Fachgespräche festgestellt werden.

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen handwerklichen Ausbildungsberuf erworben? Ihr Wohnsitz liegt im Landkreis Hildesheim oder Sie möchten hier arbeiten?
Dann wenden Sie sich an die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Abteilung Berufliche Bildung, Braunschweiger Str. 53, 31134 Hildesheim, Tel. (0 51 21) 1620.

Erläuterungen zum Anerkennungsverfahren bei den Handwerkskammern hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem Informationsblatt zusammengestellt.

Unberührt von dem neuen Gesetz haben weiterhin diejenigen Personen, die in den Anwendungsbereich des Bundesvertriebengesetzes fallen (Vertrieben, Spätaussiedler), einen Anspruch auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationszeugnisse.

Mit den Nachbarländern Österreich und Frankreich hat Deutschland bereits in der Vergangenheit Abkommen zur Gleichstellung beruflicher Prüfungszeugnisse getroffen.