Unternehmer / Technik


Der Kfz-Betrieb als Prüfstützpunkt (PSP)


Der Kfz-Betrieb kann als Prüfstützpunkt (PSP) von Prüfingenieuren einer oder mehrerer amtlich anerkannter Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) genutzt werden. Damit ein Betrieb seinen Kunden diesen Service anbieten kann, müssen Betrieb und Überwachungsorganisation einen "Prüfstützpunktvertrag" abschließen und alle in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegten Vorschriften erfüllen.

Für den Inhaber oder Verantwortlichen des Kfz-Betriebes/Prüfstützpunktes bedeutet dies, dass er insbesondere sicherstellen muss, dass die vom Betrieb zur Durchführung der HU zur Verfügung gestellten Messeinrichtungen und -geräte (z. B. Bremsprüfstand, AU-Gerät Scheinwerfereinstell-Prüfgerät) den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Prüfingenieure dürfen Hauptuntersuchungen im Kfz-Betrieb/Prüfstützpunkt nur dann durchführen, wenn alle von ihnen genutzten Einrichtungen und Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und z. B. die vorgeschriebenen Stückprüfungen, Kalibrierungen und Eichungen durchgeführt wurden.

Die Vorschriften zur Überwachung von Prüfstützpunkten sehen vor, dass Prüfstützpunkte regelmäßig zu überprüfen sind (Anlage VIIId StVZO). Die erste Überprüfung der Ausstattungsanforderungen erfolgt durch die Überwachungsorganisation, die die Hauptuntersuchungen im Betrieb durchführt. Die wiederkehrenden Überprüfungen der Prüfstützpunkte wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die örtlich zuständigen Kfz-Innungen übertragen.


WICHTIG +++ Prüfmittelerfassung in der Zentralen Datenbank +++ WICHTIG


Die Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung - also auch zur Hauptuntersuchung (HU) - werden neu geregelt. Sie sehen die Einrichtung  einer zentralen Datenbank vor, in der sämtliche Prüfstützpunkte erfasst sein müssen.

Die aktive Mitarbeit des Prüfstützpunkt-Betreibers durch das Einstellen seiner Daten (u.a. die Messeinrichtungen und Prüfgeräte) in die zentrale Prüfstützpunkte-Datenbank (PSP-Datenbank) stellt sicher, dass auch zukünftig Hauptuntersuchungen in dem Betrieb durchgeführt werden können.

Die zentrale Datenbank ist bereits vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZVK) - Bundesinnungsverband (BIV) - eingerichtet worden.

Als erster Schritt zum Aufbau der PSP-Datenbank haben die Kfz-Innungen bereits die Betriebsstammdaten aller Prüfstützpunkte in die PSP-Datenbank überführt. Um die noch fehlenden Daten zu den Überwachungsorganisationen, die HU in Kfz-Betrieben durchführen und zu den Messeinrichtungen und -geräten im Prüfstützpunkt in der Datenbank zu erfassen, werden die Prüfstützpunkt-Betreiber gebeten, diese Daten selbst einzugeben. Dies ist ab sofort über die Internetseite www.pspdb.de möglich. Das Vorgehen für Ihre Freischaltung und zur Eingabe der Daten ist in dem "Leitfaden für Kfz-Betriebe/Prüfstützpunkte (PSP) - Hintergrundinformationen und Erläuterungen zur Ergänzung der Gerätedaten in der PSP-Datenbank des Deutschen Kfz-Gewerbes (Stand: 01.06.2017)" ausführlich dargestellt.

Download:  Leitfaden PSP-Datenbank des Deutschen Kfz-Gewerbes (Stand: 01.06.2017)


Einloggen / Registrieren und Dateneingabe in der PSP-Datenbank

Wenn Sie die Internetseite zur PSP-Datenbank  www.pspdb.de  anwählen, wird die Startseite zur PSP-Datenbank angezeigt. Damit Sie sich in der PSP-Datenbank registrieren können, geben Sie zunächst den Kernteil Ihrer AU-Kontrollnummer (Anerkennungsnummer) ein. Diese Nummer ist die gleiche, die auf Ihrer Prägezange vorhanden ist (zum Beispiel:  NI-4-20-4567 ). Sofern Sie keine Anerkennung als AU-Werkstatt und somit auch keine AU-Kontrollnummer haben, erhalten Sie Ihre Kontrollnummer von der Kfz-Innung. Nach der Eingabe Ihrer Kontrollnummer geben Sie das Initial-Kennwort ein, welches ihnen ebenfalls von der Kfz-Innung mitgeteilt wird.

Im Anschluss geben Sie Ihr frei gewähltes, persönliches neues Kennwort ein und bestätigen dieses Kennwort durch die zweite Eingabe. Mit Ihrer Anerkennungsnummer und dem hier vergebenen neuen Kennwort können Sie in Zukunft auf das Datenblatt Ihres Prüfstützpunktes zugreifen und die erforderlichen Daten eingeben.






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