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Fahrzeuguntersuchungen



AÜK Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe
Übergang für anerkannte Werkstätten (AU, AUK, GSP, GAP und SP) in das akkreditierte System (Qualitätsmanagementsystem - QMS)


Am 02. Juli 2021 wurde die lange erwartete 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (55. Änderungsverordnung – Sammelverordnung) veröffentlicht. Mit den vorgenommenen Änderungen der Anlage VIII StVZO wird festgelegt, dass die beigestellten Fahrzeugprüfungen von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden dürfen, die sich entweder selbst akkreditieren lassen oder sich dem Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) nach Nr. 2.11 der Anlage VIIIc StVZO anschließen. Der BIV fasst sein System unter dem Markennamen AÜK zusammen. AÜK steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“.

Was bedeutet dies für den Fortbestand Ihrer Anerkennung?

Es müssen weiterhin sämtliche Anerkennungsvoraussetzungen für den jeweiligen Bereich (AU, AUK, SP, GAP) ohne Abweichungen erfüllt werden.

Bis spätestens zum 03.07.2022 lassen Sie sich entweder selbst akkreditieren oder schließen sich dem akkreditierten System des BIV durch Abgabe des Formblatts "Vertragliche Einbindung der Kfz-Werkstatt" an.

Wenn Sie das Formblatt bereits abgegeben haben, dann führen Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst als Inspektor (verantwortliche Person) die hoheitlichen Untersuchungen im Namen des BIV aus. Es gelten die Inspektionsbedingungen des BIV und die Datenschutzinformation für Kunden. Die Inspektionsbedingungen müssen dem Kunden zur Einsichts-möglichkeit vorliegen, z.B. Aushang, Auslage, Homepage. Die Datenschutzinformation muss dem Kunden bei der Beauftragung einer hoheitlichen Untersuchung überreicht werden. Eine Bestätigung der Aushändigung ist nicht erforderlich. Dem Kunden muss auch signalisiert werden, dass die AU/AUK/GSP/GAP/SP durch die Inspektionsstelle des BIV und nicht durch die Kfz-Werkstatt direkt erfolgt, z.B. Text im Werkstattauftrag, gegebenenfalls mit 2 separaten Arbeitspositionen (Durchführung der HU durch Überwachungsorganisation und Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung durch den BIV) Außerdem müssen die nachfolgenden Anforderungen des QMS erfüllt werden.

Welche Anforderungen sind im QMS des BIV einzuhalten?

Formblatt "Vertragliche Einbindung der Kfz-Werkstatt" (FB 5.1-1) vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter der Kfz- Werkstatt unterschrieben liegt vor.

Von jedem Inspektor liegt das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Inspektors" (FB 5.1-2) unterschrieben vor.

Für jeden Inspektor liegt die Schulungsbescheinigung über die Teilnahme an der Erstunterweisung (FB 6.1-3) vor.

Unser Landesinnungsverband Niedersachsen bietet in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Schleswig-Holstein die Erstunterweisung bzw. Grundlagenschulung zum Qualitätsmanagementsystem für Inspektoren als Videoschulung an. Dauer der Schulung ca. 45 Minuten. Zuerst schaut sich der Teilnehmer das Video an. Danach muss er eine kurze Prüfung absolvieren. Hat er 80 % erreicht, hat er bestanden. Die Prüfung kann wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung kann der Teilnehmer sich seine Schulungsbescheinigung erstellen. Diese wird zum Download angeboten und muss dann von ihm bei seiner zuständigen Kfz-Innung eingereicht werden.

Wer noch keine Erstunterweisung bzw. Grundlagenschulung absolviert hat, hat die Möglichkeit sich unter dem Link www.aük-erstunterweisung.de anzumelden. Hier sind alle weiteren Informationen aufgeführt. Die Schulung kostet für Innungsmitglieder 9,- €. für NICHTMITGLIEDER 79,- € zuzüglich MwSt. Innungsmitglieder, die teilnehmen wollen, senden eine E-Mail an  technik@kfz-nds.de  damit der aktuelle Gutscheincode mitgeteilt werden kann.

Von jeder Fachkraft liegt das Formblatt „Vertraulichkeitsvereinbarung“ (FB 5.1-2a) unterschrieben vor.

Alle für die jeweilige Prüfung/Untersuchung relevanten Messgeräte sind fristgerecht geeicht, stückgeprüft, kalibriert und die Eichnachweise, Stückprüfungsnachweise, Kalibrierscheine sind in der zentralen Datenbank erfasst.

Die Software AÜK Plus ist für die AU-, AUK-, GSP- und GAP-Untersuchungen einzusetzen und alle 7 Tage ist ein Datenabgleich mit der zentralen Datenbank vorzunehmen.

Die AÜK Plus Software kann unter  https://www.auek-plus.de  bestellt werden.


AU-, AUK-, GSP-, GAP- und SP-Erst- und -Wiederholungsschulungen:

Eine Übersicht über die Schulungen an allen Standorten finden Sie unter  https://www.tak.de/seminaruebersicht.aspx .


QMS-Unterlagen zum Download:

Download Kurzinformation für anerkannte Kfz-Werkstätten

Download Vertragliche Einbindung der Kfz-Werrkstatt

Download Verpflichtungserklärung des Inspektors

Download Vertraulichkeitsvereinbarung Fachkraft

Download Inspektionsbedingungen des Bundesinnungsverbandes

Download Datenschutzinformation für Kunden


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