31.12.2015
Basiszinssatz bleibt ab 01. Januar 2016 unverändert bei -0,83%
Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Januar 2016 auf -0,83% (zuvor ebenfalls -0,83%) bekannt gegeben.
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.
Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 4,17 % (-0,83 % + 5,00%) bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 8,17 % (-0,83% + 9,00%).