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06.12.2018

Neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 2019

Am 20. November 2018 wurde die Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns im Bundesgesetzblatt verkündet.
 
Zum 01. Januar 2019 steigt damit der gesetzliche Mindestlohn um 35 Cent von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. Wer einen Minijobber beschäftigt, muss zum Jahreswechsel eventuell den Arbeitsvertrag anpassen.

Minijobber könnten auf Grund der Erhöhung bei gleicher monatlicher Stundenzahl die Einkommensgrenze von 450 Euro überschreiten. Das Arbeitsverhältnis wäre dann grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Soll die Anstellung weiterhin als Minijob gelten, müssen Arbeitsverträge mit Stundenbezifferung gegebenenfalls geändert werden indem die Stundenzahl entsprechend reduziert wird.

Die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung regelt auch bereits eine weitere Anhebung des Mindestlohns zum 01. Januar 2020 auf 9,35 Euro.