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14.10.2011

Umweltzonen in Deutschland

Seit dem 01. Januar 2008 sind in Deutschland „Umweltzonen“ mit festgelegten Grenzwerten zur Minderung des Feinstaubes eingerichtet worden. Gegenwärtig gibt es deutschlandweit 47 Umweltzonen. In Niedersachsen sind zur Zeit zwei Umweltzonen eingerichtet.
 
In Hannover gilt die Einfahrbeschränkung für Fahrzeuge, die keine grüne Feinstaubplakette haben, in Osnabrück für Fahrzeuge, die keine gelbe Plakette haben. Ab 01. Oktober 2012 wird auch in Osnabrück die grüne Plakette erforderlich. Seit Juli 2011 ist in Bremen die grüne Plakette notwendig. Hamburg hat momentan keine Umweltzone eingerichtet.

Grundsätzlich müssen alle Kommunen Luftreinhalte- und Aktionspläne aufstellen und somit bei Bedarf die Einrichtung von Umweltzonen in Ihre Planentwürfe aufnehmen. Die zeitliche Abstufung und die Schärfe dieser beabsichtigten Regelungen sind sehr unterschiedlich. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu den Umweltzonen sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

Die Feinstaubplaketten gibt es u.a. in den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Kfz-Meisterbetrieben.

Über die bereits aktiven und die noch geplanten Umweltzonen informiert das Umweltbundesamt (UBA) unter www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/


Foto: ProMotor

In einer „Umweltzone“ bestehen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen, z.B. schwere Nutzfahrzeuge oder alle stark emittierenden Fahrzeuge (in Verbindung mit der emissionsabhängigen Kfz-Steuerklasse). Aufgrund der am 01.März 2007 in Kraft getretenen Kennzeichnungsverordnung und der am 08. Dezember 2007 in Kraft getretenen 1. Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung sind Pkw und Lkw in die Schadstoffgruppen 2 – 4 eingeteilt und können durch farbige Plaketten gekennzeichnet werden (2 = rot; 3 = gelb; 4 = grün). Grundlage der Kennzeichnung ist die im Fahrzeugschein eingetragene Steuerklasse und EURO-Schadstoffnorm sowie der Zeitpunkt der Zulassung.