Verbraucherinformation


Umweltzonen / Feinstaubplakettenbezug



Seit dem 01. Januar 2008 sind in Deutschland „Umweltzonen“ mit festgelegten Grenzwerten zur Minderung des Feinstaubes eingerichtet worden (Berlin, Dortmund, Hannover und Köln). Hinzugekommen sind seit 01. März 2008 acht weitere Städte (Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart und Tübingen). In Niedersachsen ist also z. Zt. ausschließlich Hannover betroffen. Aber auch andere Kommunen müssen Luftreinhalte- und Aktionspläne aufstellen und somit bei Bedarf die Einrichtung von Umweltzonen in Ihre Planentwürfe aufnehmen. Die zeitliche Abstufung und die Schärfe dieser beabsichtigten Regelungen sind sehr unterschiedlich. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu den Umweltzonen sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.


In einer „Umweltzone“ bestehen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen, z.B. schwere Nutzfahrzeuge oder alle stark emittierenden Fahrzeuge (in Verbindung mit der emissionsabhängigen Kfz-Steuerklasse). Aufgrund der am 01.März 2007 in Kraft getretenen Kennzeichnungsverordnung und der am 08. Dezember 2007 in Kraft getretenen 1. Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung sind Pkw und Lkw in die Schadstoffgruppen 2 – 4 eingeteilt und können durch farbige Plaketten gekennzeichnet werden (2 = rot; 3 = gelb; 4 = grün). Grundlage der Kennzeichnung ist die im Fahrzeug-schein eingetragene Steuerklasse und EURO-Schadstoffnorm sowie der Zeitpunkt der Zulassung. Foto: ProMotor

Die Feinstaubplaketten gibt es unter anderem in den für die Abgasuntersuchung (AU) anerkannten Kfz-Meisterbetrieben.

Über die bereits aktiven und die noch geplanten Umweltzonen informiert das Umweltbundesamt (UBA) unter:
http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html

Diverse Fragen und Antworten zum Thema Umweltzonen und deren Ausnahmenregelungen finden Sie hier.


Umweltzone Hannover

Schonzeit für Fahrzeughalter mit gelber Plakette vorbei

Die als Folge eines Kompromisses zwischen der Stadt Hannover und dem niedersächsischen Umweltminister vereinbarte Schonzeit für die Fahrzeughalter mit einer gelben Umweltplakette ist abgelaufen. Wer seit 01. Juni 2010 mit gelber Plakette in der Umweltzone angetroffen wird, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Bis Ende Mai hatte die Stadt es bei Ermahnungen belassen, nur im Wiederholungsfall drohten Bußgeld und Punkt.

Die Grenzen der Umweltzone in Hannover zeigt die Karte.

Nähere Informationen zur Umweltzone der Landeshauptstadt Hannover sind auf www.hannover.de (Suche: "Umweltzone") hinterlegt.