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23.04.2015

Seminar zum Thema Mindestlohn

Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Mittlerweile konnten erste Zweifelsfragen mit den Prüfern vom Zoll geklärt werden – Fehler können im Betriebsalltag vermieden werden.
 
In einem Seminar mit Rechtsanwältinin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V., informieren wir am 11.05.2015 über den neuesten Umsetzungsstand.

Folgende Fallgestaltungen werden u.a. beantwortet:
  • In meinem Betrieb gilt ein tariflicher Mindestlohn – kann ich überhaupt betroffen sein? Ja!
  • Was verlangt der Zoll aktuell bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten?
  • Gibt es Erleichterungen für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten von Angestellten?
  • Sind davon auch die geringfügig Beschäftigten betroffen: Ja!
  • Seit dem 01.01.2015 gelten neue Pflichten für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten – wie erfülle ich diese?
  • Muss ich auch dann Mindestlohn zahlen, wenn der Arbeitnehmer krank oder im Urlaub ist?
  • Was ist, wenn mein Subunternehmer den Mindestlohn nicht bezahlt – HAFTUNG!
  • Wie kann ich mich hier absichern?
  • Kann ich Überstundenvergütung, Sonderzahlung etc. auf den Mindestlohn anrechnen?

Die Teilnahme ist für Innungsbetriebe kostenlos. Die Einladung mit Anmeldeformular steht hier zum Download bereit. Anmeldungen sind  bis zum 06.05.2015 möglich.