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01.07.2011

Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 01. Juli 2011 auf 0,37% angepasst

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Juli 2011 auf 0,37% (zuvor 0,12%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.